Sanktionslistenprüfung

AnaSys wurde 1989 gegründet und im Juli 2020 von Bottomline Technologies übernommen. Das Unternehmen operiert weiterhin von der Schweiz aus mit demselben Team und derselben Produktpalette.

Die Sanktionslistenprüfung erlaubt die Überprüfung von Finanz­trans­aktio­nen und Kunden­­daten mit gängigen Embargo und kunden­eigenen (sog. White / Black) Listen. Die kunden­eigenen Listen können einfach unterhalten und laufend ergänzt werden. Begründungen und allfällige Korrespondenz zu getroffenen Abklärungen können dabei einfach hinterlegt werden.

 

Die Sanktionslistenprüfung bietet eine funktional vollständige Anwendung für die Compliance Verantwortlichen. Ein intuitives GUI unterstützt eine einfache Nachbearbeitung von verdächti­gen Transaktionen. Eine mehrstufige Freigabe ist in Abhängigkeit bankinterner Vorga­ben kon­fi­gu­rierbar. Hauptaugenmerk der Lösung liegt in der Optimierung der falschen Treffer, sog. ‚False Positive’, um den internen Aufwand zu reduzieren. Dabei ist die Granularität der Prüfung konfigurierbar. Die Auswirkungen bei Änderungen dieser Einstellungen sind online prüfbar.

 

Die AnaSys AG ist ein privates Unternehmen mit Sitz in Zürich. Gegründet 1989, ist sie auf die Entwicklung und den Betrieb von Interbankenlösungen spezialisiert. Die Sanktionslistenprü­fung ist heute integraler Bestandteil der SWIFT Lösung. Selbstverständlich können auch Zahlung­en in anderen, nicht-SWIFT Formate validiert werden.

 

Merkmale

  • die Sanktionslistenprüfung ist so einstellbar, dass verdächtige Transak­tionen und Kunden­daten zuverlässig festgestellt werden können
  • gängige Listen (Ofac, WorldCheck, EUEL, PEP, etc.) werden unterstützt. Auch eigene Listen können angelegt werden
  • intuitives GUI mit konfigurierbaren Abläufen zur Bearbeitung von ver­dächti­gen Transaktionen und zum Unterhalt von kundeneigenen Listen
  • Protokollierung von Aktivitäten, Auszüge mit Information zu Treffern und Benutzer-Aktivitäten sind frei definierbar. Versand via E-Mail / SMS

 

Kundennutzen

 

  • geringeres Geschäftsrisiko dank nachweisbarer Erfüllung internatio­na­ler Embargo Regulierung
  • weniger False Positive dank differenzierter Fuzzy-Suche. Die Erfahrung bei der Bearbeitung von False Positives flies­sen bei der Sanktionslisten­prü­fung laufend ein, wodurch sich die Zahl falscher Treffer über die Zeit zuverlässig reduzieren lässt einfache Integration der Sanktionslistenprüfung auch in den automati­sier­ten Verarbeitungs­pro­zess (sog. STP workflow)
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